LG Mainz: Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch im Ordnungswidrigkeitsverfahren

Das Landgericht Mainz hat in einer Entscheidung vom 6. April 2009 festgestellt, dass auch bei einfachen Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn als mittelbare Folge der Verkehrsordnungswidrigkeit (hier: Verstoß gegen die Abstandsvorschriften) der Verlust der Fahrerlaubnis droht und damit schwere berufliche Konsequenzen zu befürchten sind.